Am 27.06.2019 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. ein wichtiges Urteil (Az.: 6 U 6/19) für den Werbemarkt im Hinblick auf das Datenschutz- und Wettbewerbsrecht getroffen. Gegenstand des Urteils war unter anderem die Frage, ob eine Werbe-Einwilligung bei Gewinnspielen auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für Werbung