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LG Stendal: Eine Check-E-Mail muss absolut werbefrei sein

20 Januar
Es sollte bekannt sein, dass eine nach der Anmeldung Newsletter versendete Check-E-Mail als Aktivierungsmail keine Werbung enthalten darf. Wie weit das Werbeverbot im Rahmen des Double-Opt-In Verfahrens auszulegen ist, zeigt die Entscheidung vom Landgericht Stendal (LG Stendal, Urt. v. 12.05.2021 – Az.: 22 S 87/20).  Die Rechtsprechung ist streng (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. Urteil VI ZR 134/15).
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
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