Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. Denn Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind spätestens seit dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erlaubt. > Zum Download Urteil vom 09.07.2014 vom Urteil vom 09.07.2014 – BVerwG 8 C 7.13